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Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer/innen
Sie sind Transportunternehmer mit gewerblich tätigen Lkw- oder Bus-Fahrern? Dann betrifft Sie heute schon das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)!
Künftig gilt: Alle gewerblichen Berufskraftfahrer müssen neben dem Führerschein zusätzlich regelmäßige Weiterbildungen durchlaufen.
Nachdem die entsprechenden Förderrichtlinien vom 03.02.2009 in Kraft getreten sind und im Bundesanzeiger verkündet wurden, können nun Förderanträge gestellt werden. Die Bundesregierung fördert Lkw-Fahrer-Trainings mit einer finanziellen Beteiligung von bis zu 70 Prozent. Die Förderung gilt für Unternehmen nach §1 Güterkraftverkehrsgesetz die Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 t sind sowie für alle zuwendungsfähigen Kosten. Die staatliche Zulage kann noch bis zum 15.05.2009 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als zuständiger Bewilligungsbehörde beantragt werden.
Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsverfahren, Antragsfrist, Antragsform - Sie brauchen Hilfe? Wir helfen Ihnen auch hierbei schnell und gerne!
*Quelle: Textauszüge vom Bundesamt für Güterverkehr |