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   Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Mit der jetzt in Kraft getretenen "Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung" wird nach Ansicht des ADAC dem so genannten Führerscheintourismus ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Wer künftig mit einem Führerschein in Deutschland unterwegs ist, den er ab 19. Januar im Ausland erworben hat, begeht eine Straftat, wenn seine frühere Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Bei einer Verkehrskontrolle wird er dann genauso behandelt, als wäre er ohne Fahrerlaubnis gefahren. Ihm droht eine hohe Geldstrafe, im Wiederholungsfall auch bis zu einem Gefängnisaufenthalt.

Fassung des Inkrafttretens vom 19.01.2009.
Zuletzt geändert durch: Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 07. Januar 2009

nachzulesen auch unter:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil 1 Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 15. Januar 2009
 

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